Herzliche Einladung zum Georgsritt am 01.05.2024 in Kallmuth
Herzliche Einladung zum Georgsritt am 01.05.2024 in Kallmuth
Herzliche Einladung zum Georgsritt am 01.05.2024 in Kallmuth
Herzliche Einladung zum Georgsritt am 01.05.2024 in Kallmuth
Herzliche Einladung zum Georgsritt am 01.05.2024 in Kallmuth

3-G-Zugang in die Messe

Unter Corona-Einfluss sind auch die Gepflogenheiten im Gottesdienst andere geworden, hier die Szene aus einem Jugendgottesdienst in Nöthen – ab sofort gilt für die meisten Gottesdienste in der GdG St. Barbara Mechernich die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). (c) Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Datum:
Fr. 21. Jan. 2022
Von:
Agnes Peters

Gemeinschaft der Gemeinden St. Barbara Mechernich ändert die Corona-Gottesdienstregelung zum 1. Februar

3-G-Zugang in die Messe

Gemeinschaft der Gemeinden St. Barbara Mechernich ändert die Corona-Gottesdienstregelung zum 1. Februar

Mechernich – Die überbordenden Corona-Infektionszahlen haben auch in der Gemeinschaft der Gemeinden St. Barbara Mechernich geänderte Gottesdienstregelungen nach sich gezogen. Bislang diente der Inzidenzwert als Entscheidungskriterium, ob Heilige Messen und Wortgottesdienste stattfinden oder nicht.

Ab 1. Februar finden sie generell statt und für die Beteiligung der Gläubigen gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). GdG-Leiter und Pfarrer Erik Pühringer: „Sollte die Gastronomie schließen müssen oder ein Lockdown angeordnet werden, fallen die Gottesdienste allerdings wieder komplett aus.“

Weiterhin haben die jeweiligen Kirchenvorstände beschlossen, dass in Kalenberg im Februar und März gar keine Gottesdienste stattfinden und in Holzheim bei Inzidenzen über 200 nicht. In den Pfarrkirchen Eiserfey, Harzheim, Kallmuth, Mechernich, Nöthen, Vussem, Weyer und Strempt (vorerst nur am 12. Februar) sowie in der Kapelle Lorbach gilt im Februar die eingangs erwähnte 3-G-Regel. In Berg, Bleibuir, Eicks, Floisdorf und Glehn bleibe „alles wie bisher“, so die Pressemitteilung der GdG.

pp/Agentur ProfiPress