Herzliche Einladung zum Georgsritt am 01.05.2024 in Kallmuth
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Bündgens verzichtet

Weihbischof Dr. Johannes Bündgens war und ist oft in der Stadt Mechernich und der Region Eifel zugegen, hier bei der Einweihung der St.-Barbara-Kapelle Bergheim zwischen Pfarrer Kurt Hoberg (r.) und Diakon Michael Ruland. (c) Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress
Datum:
Do. 6. Okt. 2022
Von:
Agnes Peters

Prozess geplatzt: Der möglicherweise unschuldige Aachener Weihbischof hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des Kerpener Schöffengerichtes von Juli 2021 drei Tage vor Verfahrensauftakt überraschend zurückgezogen – Diözesanbischof Dr. Dieser erwartet von dem in Rom studierten und promovierten einstigen Vorzeige-Theologen den Rücktritt

Bereitwillig gab ein Mann (r. unkenntlich) auf dem Gerichtsflur den Journalisten Interviews, der sich als Ratgeber der mutmaßlich Geschädigten Marga K. bezeichnete. Er hatte den „Fall Bündgens“ ins Rollen gebracht – nach eigenen Angaben auf die Frage eines „Bekannten vom Finanzamt“ hin, warum die alte Dame keine Steuern zahle… (c) Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Kerpen/Aachen/Mechernich – Weihbischof Johannes Bündgens hat sich nach reiflicher Überlegung und aus höchstpersönlichen Gründen entschlossen, den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Kerpen vom 13. Juli 2021 nicht weiter zu verfolgen. So heißt es in einer Pressemitteilung des häufig in der Eifel und in der Stadt Mechernich präsenten Geistlichen.

Gegen Bischof Bündgens war im vergangenen Jahr wegen angeblicher Veruntreuung von knapp 128.000 € aus dem Besitz einer von ihm seit 2003 geistlich begleiteten alten Dame im Rhein-Erft-Kreis ein Strafbefehl mit neun Monaten auf Bewährung und 5000 Euro Bußgeld verhängt worden. Er hatte Vollmacht für ihr Konto erteilt bekommen und zwischen Dezember 2017 und Januar 2018 in mehreren Chargen 143.000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen.

Bei einer Summe über 15.000 Euro handelte es sich nach Meinung des Gerichts zweifelsfrei um die Rückzahlung eines Betrags, den der Weihbischof für eine Spende vorgestreckt hatte. Der überwiegende Teil des angeblich veruntreuten Geldes, exakt 127.999,50 Euro, sollte laut mündlicher Vereinbarung für ein lebenslanges Wohnrecht der alten Dame in einem von Bündgens erworbenen Aachener Haus verwendet werden. Dort zu leben war ihr eigener sehnlicher Wunsch gewesen, sagte die Haushälterin aus.

Zu einer entsprechenden Vermerkung im Grundbuch sei es aber nicht mehr gekommen, weil sich der Gesundheitszustand der Geldgeberin verschlechterte. Marga K. (Name geändert) litt unter fortschreitender Altersdemenz, verlor ihre Geschäftsfähigkeit und bekam einen gesetzlichen Betreuer.

 


Was war die Rolle des „Gärtners“?

 


Die Sache kam vor das Familiengericht, das den „Ermittlungen“ und möglicherweise auch Mutmaßungen eines selbsternannten „Beraters“ und mutmaßlichen Kronzeugen Glauben schenkte, der in den Medien „der Gärtner“ genannt wurde und im ersten Prozess im Juli 2021 vor laufenden Fernsehkameras auf dem Gerichtsflur angab, wie alles aus seiner Sicht zu betrachten sei…

Aus dem Familiengerichtsverfahren entwickelte sich unter seinem Einfluss fast automatisch ein Vorwurf der Untreue gegen den Aachener Weihbischof, obwohl sich der bereits seit 2003 nach Zeugenaussagen unter anderem der Haushälterin rührend um die gläubige, vermögende und spendenfreudige alte Dame gekümmert hatte. „Immer wieder“ war der Kirchenmann nach diesen Einlassungen Marga K. bei der Abwicklung von Spenden behilflich.

2017 trat Bündgens sogar selbst in finanzielle Vorleistung bei Spendenwünschen, die Marga K. ihm gegenüber zum Ausdruck brachte. Mit der Zeit entstand „ihr sehnlichster Wunsch“, so zitierte das Gericht eine Aussage der Haushälterin, zu Weihbischof Bündgens nach Aachen zu ziehen.

Im Zusammenhang mit dem Hauskauf entwickelte sich der Vorwurf, Bündgens, der zahlreiche Überweisungen für die alte Dame abgewickelt hatte, habe diesmal bei Überweisungen „in vier Tranchen“ in die eigene Tasche gewirtschaftet. Insgesamt stand im Gerichtsverfahren 2021 zunächst die Summe von 142.999,50 € zur Rede. Der geringere Teil – eine Spende an Ordensfrauen – erwies sich aber als zweifelsfrei. Der entsprechende Teil des Verfahrens wurde eingestellt.

Für den überwiegenden Teil von 127.999, 50 € wurde der erwähnte Strafbefehl verhängt, der bis jetzt noch keine Rechtskraft hatte, weil Rechtsanwalt Christof Püschel namens seines Mandanten Johannes Bündgens Einspruch eingelegt hatte. Der mittlerweile selbst gesundheitlich schwer angeschlagene Theologe wollte sich ursprünglich in einem regulären Hauptverfahren gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen.

Der Prozess sollte am Freitag, 7. Oktober, beginnen und an zwei Tagen in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Überraschend zog Dr. Johannes Bündgens den Einspruch nun zurück. Er schreibt, er sei der festen Überzeugung, dass er „jederzeit redlich gehandelt“ habe, und legt Wert auf die Feststellung, dass er „zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, sich zu bereichern oder Schaden zuzufügen“.

 


Einstiger Vorzeige-Theologe

 


Er bedaure die Irritationen, die das Verfahren mit sich gebracht hätten, und bat um Verständnis dafür, dass er sich derzeit öffentlich nicht weiter äußern werde. Der Aachener Diözesanbischof Dr. Helmut Dieser hat den Weihbischof unterdessen zum Rücktritt aufgefordert.

Dr. Dieser erwartet nach eigenem Bekunden von dem am 2. April 1956 in Eschweiler geborenen, am 10. Oktober 1980 in Rom zum Priester und am 20. Mai 2006 im Hohen Dom zu Aachen zum Bischof geweihten und an der päpstlichen Universität Gregoriana promovierten Theologen, dass er Papst Franziskus zu seiner jetzigen Situation befragt und ihm dabei seinen Rücktritt anbietet.

Seit dem 5. Dezember 2019 lässt Weihbischof Bündgens alle Ämter ruhen. Das zur Rede stehende Geld hat er seinerzeit vollständig zurückgezahlt – und zwar noch zu Lebzeiten Marga K’s.

Der durch den Einspruchsverzicht nunmehr rechtskräftige Strafbefehl beinhaltet neun Monate Freiheitsentzug, der zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt ist. Weihbischof Bündgens müsste sich demnach zwei Jahre straffrei führen, dann wäre das Urteil gegen ihn aus der Welt. Zusätzlich soll er 5000 Euro an den Kinderschutzbund Kerpen bezahlen.

Der in den Medien mitunter als „Gärtner“ bezeichnete Mann, der sich nach der Strafbefehlsverhängung im Juli vergangenen Jahres bereitwillig vor laufenden Fernsehkameras als „Berater“ der angeblich Geschädigten Marga K. interviewen ließ, hatte den „Fall Bündgens“ ins Rollen gebracht.

Und zwar, wie er selbst vor Journalisten zugab, auf Bitten eines „Bekannten vom Finanzamt“ (!), der „sich gewundert hatte, dass die ältere Dame keine Steuern zahle“. Bei seinen „Ermittlungen“ auf eigene Faust will der Mann dann auf jene Unregelmäßigkeiten auf dem Konto der vermögenden Dame gestoßen sein, über die er seinerseits die Behörden informierte…

Mit der sehr frommen und vermögenden Marga K. in Verbindung gekommen war Bischof Dr. Johannes Bündgens im Zusammenhang mit angeblichen Erscheinungen der „Seherin“ Manuela S. in Sievernich. In den frühen 2000er Jahren entstand dort die Gebetsgemeinschaft „Blaue Oase“, die auch auf Kirchenseite mit großer Skepsis beobachtet wurde.

Der damalige Aachener Diözesanbischof Dr. Heinrich Mussinghoff schickte den zu der Zeit amtierenden Pfarrer von Heimbach als „geistlichen Begleiter“ und damit als Aufpasser und Regulator der expandierenden Frömmigkeitswelle in die Gemeinde Vettweiß.

Dieser Pfarrer wurde am 20. Mai 2006 im Hohen Dom zu Aachen zum Bischof geweiht, behielt aber seine Aufgabe in Sievernich bei – auch die seit 2003 gepflegte Verbindung zu Marga K. blieb bestehen. Die Vorwürfe beziehen sich in all diesen Jahren auf einen Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2018. Frau K. ist im März 2020 verstorben.

pp/Agentur ProfiPress

Weihbischof Dr. Johannes Bündgens (66) als Referent vor den Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Aachener Bistumsregion Eifel im Kloster Steinfeld. (c) Archivfoto: pp/Agentur ProfiPress