Herzliche Einladung zum Georgsritt am 01.05.2024 in Kallmuth
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Schutzkonzept des KGV Mechernich

 


Grundlagen

Ausgehend vom christlichen Menschenbild, dass jeder Mensch Gottes geliebtes Kind ist, wir alle aber Schwestern und Brüder, und der Tatsache, dass Jesus sich besonders der Kinder angenommen hat, liegt dem KGV Mechernich das Wohl aller, speziell aber das Wohl von Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen am Herzen.

 


Wir wollen, dass die Menschen unserer Gemeinden

 


 NEIN sagen dürfen.
 in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden.
 für ihre persönlichen Interessen und Bedürfnisse einstehen können und dürfen.
 ihre eigenen Fähigkeiten und Stärken entdecken können und nutzen dürfen.

 

Dies gilt ganz speziell für Kinder und Jugendliche, aber auch für Menschen mit Behinderungen, die nicht so leicht von sich aus diese Ich-Stärke haben und ihre Meinung und Wünsche äußern können.

 


Umsetzung

Um das erreichen und gewähren zu können, sind alle Erwachsenen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kinder und Jugendlichen oder mit Menschen mit Behinderungen in unseren Gemeinden in einem regelmäßigen oder intensiven Kontakt stehen, verpflichtet alle fünf Jahre an einer Schulung zum Kindeswohl und -schutz (Prävention) teilzunehmen. Die Schulungsdauer beträgt für Katecheten, Sekretariatskräfte, Küster, Chorleiter und Messdienerleiter 3 Stunden, für Leiter von Ferienlagern und von Aktionen und Maßnahmen mit Übernachtungen 6 Stunden und für die Fachkräfte der K.O.T. Jo4you 12 Stunden bei der Erstschulung und mindesten 3 Stunden bei einer Auffrischung nach spätestens 5 Jahren. Als Träger bieten wir in regelmäßigen Abständen entsprechende Schulungen durch eine speziell geschulte Präventions-Fachkraft an. 

 


Außerdem sind alle Erwachsenen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendliche oder mit Menschen mit Behinderungen in unseren Gemeinden in einem regelmäßigen oder intensiven Kontakt stehen, gehalten, so weit wie eben möglich die Kinder und Jugendlichen oder die Menschen mit Behinderungen partizipativ bei der Planung und Durchführung zu beteiligen. Dabei sollen besonders die Fähigkeiten und Stärken derjenigen berücksichtigt werden, die im Mittelpunkt der Maßnahme oder Aktion stehen. Diese Fähigkeiten und Stärken gilt es zu nutzen und zu fördern.

 


Schließlich gilt es für alle Erwachsenen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kinder und Jugendlichen oder mit Menschen mit Behinderungen in unseren Gemeinden in einem regelmäßigen oder intensiven Kontakt stehen, zu beachten und zu vermitteln, dass jeder das Recht hat, NEIN sagen zu dürfen und letztlich so selber frei entscheiden kann, ob und was er mitmachen möchte, auch wenn das in manchen Fällen ohne größere Konsequenzen nur bedingt möglich ist. 

 


Die unterhaltenen Beziehungen zwischen den Haupt- und Ehrenamtlern und den Schutzbefohlenen ist geprägt von Achtsamkeit, Wertschätzung, Respekt, Transparenz sowie von einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe, Distanz und persönlichen Grenzen. Auch ist es selbstverständlich, dass Sprache und Wortwahl der Zielgruppe und ihrer Bedürfnisse angepasst sind. 

 


Eine besondere Achtsamkeit ist in folgenden Bereichen erforderlich:

 


 in der K.O.T. Jo4you 
 in der Messdienerarbeit
 in Kinder- und Jugendchören oder Musikgruppen
 bei Ferienmaßnahmen und Fahrten
 während der Katechesen zur Erstkommunion und Firmung
 im Umgang mit den Bewohnern der „Sandenhäuser“
 im Kindergarten – Träger ist hier die Caritas Lebenswelten und nicht der KGV Mechernich

 

Die Leitungsverantwortlichen in diesen Bereichen sind daher, sofern sie beim KGV Mechernich hauptamtlich angestellt oder ehrenamtlich in einer der Gemeinden des KGV Mechernich tätig sind, verpflichtet, an den entsprechenden Schulungen zum Kinderwohl und -schutz (Prävention) teilzunehmen. Außerdem müssen sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, sofern sie nicht als Katecheten, in den „Sandenhäusern“ oder im Kindergarten tätig sind. Darüber hinaus fordern wir alle Mitarbeitenden auf, einmalig eine Selbstauskunftserklärung abzugeben. Die Dokumentation zur Teilnahme an den Schulungen und zur Vorlage des Führungszeugnissen geschieht durch die Verwaltungsleitung des KGV Mechernich.

 


Beschwerdewege

Sobald jemandem ein Verhalten eines anderen auffällt, das nicht im Sinne dieses Schutzkonzeptes ist, sollte er sich unverzüglich an den Vorgesetzten (bei Hauptamtlichen) bzw. den verantwortlichen Leiter der Maßnahme oder Aktion (bei Ehrenamtlichen) wenden und ihm den Vorfall melden. Der Vorgesetzte oder verantwortliche Leiter wird dann die wesentlichen Punkte schriftlich festhalten und entsprechende Schritte einleiten, damit das Fehlverhalten angesprochen, geklärt und zukünftig vermieden werden kann. 

 


Im Fall einer Vermutung oder einer Kenntnis von sexualisierter Gewalt, muss der Vermutung und Mitteilung mit größtmöglicher Sorgfalt, Umsicht und Diskretion nachgegangen werden, In jedem Fall ist die Präventionsfachkraft der GdG St. Barbara Mechernich zu informieren und hinzuzuziehen. Sie entscheidet dann über das weitere Vorgehen, zum Beispiel über die Dokumentation, die Hinzuziehung einer Fachberatungsstelle, die Information an den Vorgesetzten und an das Bistum.

 


Dokumentation

Die Dokumentationen der Schulungen, der Führungszeugnisse aber auch der Beschwerde- oder Verdachtsfälle geschieht unter Berücksichtigung des kirchlichen Datenschutzgesetzes. Bei Ehrenamtlichen werden drei Monate nach Beendigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Unterlagen vernichtet, sofern die betroffene Person einer weiteren Aufbewahrung nicht zustimmt, da sie möglicherweise innerhalb der zeitlichen Frist, die die Schulung zum Kindeswohl und -schutz (Prävention) zulässt, wieder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen unterwegs ist. 

 


Schlussbestimmungen

Dieses Schutzkonzept soll Maßnahmen zur Achtsamkeit in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen sowie mit Menschen mit Behinderungen bündeln. So sollen besonders Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen möglichst in all ihren Lebenssituationen geschützte Räume zur Entfaltung in unserer GdG St. Barbara finden. 

 


Die Bestimmungen des Bistums Aachen und die Präventionsverordnung des Bistums Aachen sind Grundlage dieses Schutzkonzeptes und, soweit sie eine besondere zusätzliche Relevanz haben, Anlage dieses Schutzkonzeptes.

 


Beschlussfassung

Der KGV Mechernich hat dieses Schutzkonzept in seiner Sitzung vom  15. Mai 2019 

beschlossen, es ist in den Pfarrbüros einsehbar und auf der Internetseite veröffentlicht.

 


Im Fall, dass bei der Umsetzung des Konzeptes Schwächen und Fehler entdeckt werden, ist eine Korrektur bzw. bei größeren Schwächen und Fehlern eine Neufassung des Konzeptes durchzuführen, um diese zu korrigieren. 

 

 

 

Mechernich, 09.05.2019

 

 

 

Erik Pühringer, Pfr. Siegel

Vorsitzender KGV