© Bild: planet_fox / Pixabay.com – Lizenz In: Pfarrbriefservice.de
dienstags 17.00 Uhr Abendgebet in der Pfarrkirche Mechernich
dienstags 18.00 Uhr Abendgebet in Vussem
sonntags 09.30 Uhr Wortgottesdienst in Breitenbenden
mittwochs 18.00 Uhr Rosenkranzandacht in Floisdorf
Sonntag, 03.11., 17.11 u. 01.12 um 18.00 Uhr Rosenkranzandacht in Floisdorf
Beichtgelegenheit: Sa. 26.10. und 23.11.24 von 10.30-11.30 Pfarrkirche Mechernich
Sa. 23.11.24 10 Uhr in Bleibuir Beichttermin für Firmlinge (1)
Sa. 30.11.24 10 Uhr in Bleibuir Beichttermin für Firmlinge (2)
Gottesdienste in der Krankenhauskapelle
An jedem 2. Sonntag um 9.15 Uhr findet in der Kapelle des Krankenhauses eine Eucharistiefeier statt, an den anderen Sonntagen ebenfalls um 9.15 Uhr bieten wir in der Kapelle einen Wortgottesdienst mit Austeilung der Hl. Kommunion an.
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Gottesdienste in der Communio in Christo:
Wochentage:
Rosenkranz 17.00 Uhr, Messfeier um 17.30 Uhr in der Gründungskapelle
Kurzzeit im Kloster:
donnerstags: Rosenkranz um 17 Uhr in der Gründungskapelle, 17.30 Uhr Eucharistiefeier. 18.00 Uhr gem. Abendessen im Refektorium
Samstag:
Rosenkranz 16.30 Uhr und Eucharistiefeier um 17.00 Uhr in der Hauskapelle
Sonntag:
Rosenkranz 9.30 Uhr und Eucharistiefeier um 10 Uhr in der Hauskapelle
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Donnerstags Kurzzeit im Kloster
Fr. 01.11. wie an Sonntagen, 17.30 Friedensgebet in der Gründungskapelle
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Messbestellungen
Messbestellungen sind auch per Telefon unter 02443/8640 im Pfarrbüro möglich. Der Geldbetrag der Messspende kann dann am Tag des Gottesdienstes in einem Briefumschlag mit dem Namen der Messbestellung in das Opferkörbchen gelegt werden. Abgesehen von St. Johannes B., Mechernich ist für eine Veröffentlichung der Redaktionsschluss des GdG-Boten zu beachten.
Krankensalbung
Die Krankensalbung kann jeder Christ, jung oder alt, empfangen, der ernsthaft erkrankt ist. Sollte dies bei Ihnen oder einem Angehörigen der Fall sein melden Sie sich bitte im Pfarrbüro unter 02443/8640, damit Sie das Sakrament der Krankensalbung empfangen können und Gottes Nähe auch in den Tagen der Krankheit zugesagt bekommen.
Läuten im Sterbefall
In vielen Orten wird in einem Sterbefall mit der Totenglocke geläutet. Dies geschieht, indem das Pfarrbüro nach der Meldung des Sterbefalls durch den Bestatter die Küsterin oder den Küster dazu beauftragt. Diese oder dieser läutet dann die Totenglocke. Ohne eine Beauftragung der Küsterin oder des Küsters durch das Pfarrbüro ist ein Läuten der Totenglocke nicht möglich, da wir nur so sicher gehen können, dass auch wirklich für die Verstorbene oder den Verstorbenen geläutet wurde. Wir bitten um Ihr Verständnis.