Herzlich willkommen im Pastoralen Raum Mechernich
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Leitwort Mai 2025

Wahlen zum Kirchenvorstand / Ort von Kirche 

Gemeinschaft_jerryzhuca_cc0-gemeinfrei_pixabay_pfarrbriefservice (c) jerryzhuca, cc0-gemeinfrei, pixabay, in pfarrbriefservice
Datum:
Fr. 25. Apr. 2025
Von:
Agnes Peters

Im November finden die Wahlen zum Kirchenvorstand und zu den territorialen Orten von Kirche statt. Der Termin ist der 8. oder 9. 11., eventuell in einigen Gemeinden/Wahlbezirken ein anderer Termin innerhalb von einer Woche. Was ist jetzt wichtig zu wissen? 

 


Wichtig ist, dass Sie erstmals auch in einer anderen Gemeinde als der Wohnortgemeinde wählen können. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag bis zum 31.5. zu stellen, damit das Wählerverzeichnis entsprechend geändert werden kann.

 


Zur Zeit ist noch offen, ob jede bisherige Kirchengemeinde einen eigenen Kirchenvorstand wählt oder ob für den ganzen pastoralen Raum Mechernich ein einziger Kirchenvorstand gewählt wird. 

Für den ersten Fall gilt: Je Kirchenvorstand suchen wir fünf / sechs Kandidaten und Kandidatinnen zwischen 18 und 75 Jahren, die sich für 4 Jahre um die finanziellen Belange der Kirchengemeinde kümmern wollen.

Für den zweiten Fall gilt (sofern eine Vergrößerung durch den Bischof genehmigt wird): Für jede bisherige Kirchengemeinde suchen wir einen Kandidaten oder Kandidatin für den neuen gemeinsamen Kirchenvorstand und bis zu fünf Kandidatinnen und Kandidaten für einen Ortsausschuss. Für den Ortsausschuss dürfen alle über 18 Jahren kandidieren.

Welche Aufgaben hat der Ortsausschuss?

Der Ortsausschuss kümmert sich um die finanziellen Belange des Ortes (der bisherigen Kirchengemeinde). Wenn etwas zu erledigen oder zu reparieren ist, informiert und berät er den Kirchenvorstand. Ansonsten schaut er nach dem Rechten in der Kirche (und in den Kapellen) und kann im Auftrag des Kirchenvorstands die Kollekten durchführen. Finanzielle Entscheidungen trifft der Ortsausschuss nicht, es sei denn der Kirchenvorstand hat die Entscheidung delegiert. 

 


Mit den Wahlen zum Kirchenvorstand werden auch Wahlen zum pastoralen Raum stattfinden. Für diese Wahlen gibt es zur Zeit noch keine Wahlordnung. Gemäß unseren bisherigen Überlegungen und Planungen für den pastoralen Raum Mechernich suchen wir für jede bisherige Pfarrgemeinde, die jetzt ein Ort von Kirche wird, eine Vertreterin oder einen Vertreter, der oder die sich um diesen Ort von Kirche kümmern und in der Vollversammlung der Orte von Kirche vertreten will. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. 

 


Welche Aufgaben hat der Vertreter oder die Vertreterin?

In der Vollversammlung der Orte von Kirche wählt der Vertreter oder die Vertreterin mit den anderen Vertreterinnen und Vertreter den Rat des pastoralen Raumes und gemeinsam beraten alle über mögliche Themen des kirchlichen Lebens. Die Vollversammlung trifft sind ein bis zwei mal pro Jahr. Darüber hinaus kümmert sich der Vertreter oder die Vertreterin um das Netzwerk der Orte von Kirche im eigenen territorialen Ort von Kirche, in der ehemalige Pfarrgemeinde. Dazu ruft er die anderen thematischen Orte von Kirche zusammen und überlegt mit ihnen gemeinsam, wie das kirchliche Leben in diesem Ort gestaltet werden könnte. Ein bis zwei Treffen im Jahr könnten auch hier ausreichend sein. Schließlich trifft er sich im Netzwerk aller Vertreterinnen und Vertreter der territorialen Orte von Kirche ein bis zwei mal im Jahr zu gemeinsamen Absprachen, Überlegungen und Planungen für den pastoralen Raum. 

 


Möchten Sie Mitverantwortung übernehmen? Haben Sie Interesse gefunden? Wollen Sie kandidieren? Oder haben Sie noch Fragen?

Egal welche Frage für Sie zutrifft, melden Sie sich bitte bei mir, Tel. 024432318 oder erik-puehringer@st-johannes-mechernich.de oder im Pfarrbüro.

 Ihr Erik Pühringer