Herzlich Willkommen in der GdG St. Barbara Mechernich
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U16-Wahl im Schulzentrum Mechernich

Wie würden Kinder und Jugendliche wählen?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können am Donnerstag, 3. September, im Mechernicher Schulzentrum ihre Stimme für die Kommunalwahl abgeben. (c) Foto: pp/Agentur ProfiPress
Datum:
Di. 1. Sep. 2020
Von:
Agnes Peters

Am 3. September von 9 - 13 Uhr.

 

U16-Wahl im Schulzentrum

Die kirchliche Jugendarbeit in der Region Eifel nimmt an Kampagne des Landesjugendrings teil – Wahllokal für unter 16-Jährige am Donnerstag, 3. September, 9 bis 13 Uhr, geöffnet

Mechernich – Am Donnerstag, 3. September, dürfen von 9 bis 13 Uhr im Schulzentrum in Mechernich auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren an die Wahlurne schreiten und die Kommunalwahl 2020 simulieren. Bei der eigentlichen Wahl am Sonntag, 13. September, sind Menschen erst ab 16 Jahren wahlberechtigt.

Wie würden Kinder und Jugendliche wählen? Mit dieser Frage beschäftigen sich schon seit Jahren die Fachbereich Kirchliche Jugendarbeit in den Regionen Düren und Eifel, das Bistum Aachen und die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in katholischer Trägerschaft. Kurz vor den eigentlichen Wahlen dürfen Kinder und Jugendliche zur Wahlurne schreiten und abstimmen.

Die U16-Wahl findet in Nordrhein-Westfalen ist Teil der Kampagne #jungesnrw des Landesjugendrings NRW (www.ljr-nrw.de), die auch diverse Angebote zur politischen Bildung beinhaltet. Sowohl die Offenen Jugendeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft als auch der Jugendbus des Bistums Aachen sind aktiv mit dabei. In Mechernich ist die Kleine Offene Tür „Jo4You“ verantwortlich, die von 9 bis 13 Uhr mit dem Jugendbus im Schulzentrum steht. Ansprechpartnerin vor Ort ist Anja Lehmann.

„Junge Menschen brauchen Freiräume um sich auszuprobieren“, heißt es vonseiten des Landesjugendrings. Die Bedingungen bei der U16-Wahl unterscheiden sich nur leicht von der Kommunalwahl am 13. September. Die jungen Menschen wählen im Mechernicher Fall im Schulzentrum, andernorts aber auch in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereinen, Bibliotheken oder in mobilen Wahllokalen. Stimmberechtigt ist jede/r unter 16 Jahren. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

pp/Agentur ProfiPress